Beantragung eines Kommunikationsgeräts
Beantragung eines Kommunikationsgeräts
Ablauf einer Versorgung mit einem elektronischen Kommunikationsgerät von Tobii Dynavox bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Wenn Sie sich für die Kommunikationsgeräte und Augensteuerungen von Tobii Dynavox interessieren, geben wir Ihnen im Folgenden wichtige Informationen, die Sie für die Beantragung benötigen.
Kontaktieren Sie einen unserer Vertriebspartner für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder einer Einrichtung. Es besteht auch die Möglichkeit, von Tobii Dynavox in Zusammenarbeit mit Einrichtungen beraten zu werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Bei einem Beratungsgespräch vor Ort oder in einer Einrichtung ist es notwendig, dass die begleitenden Angehörigen und Therapeuten oder Lehrer mit bei dem Termin dabei sind. Bei diesem Termin werden die Geräte und Kommunikationsstrategien erprobt. Zudem werden Ziele, die aktuelle Situation des Betroffenen und die Aufstellung des direkten Umfeldes besprochen.
Wenn sich in der Beratung eine klare Empfehlung für ein Kommunikationsgerät herausstellt, werden für die Beantragung folgende Dokumente benötigt:
Wichtig: Diese Formulare senden Sie bitte an den Vertriebspartner, mit dem Sie die Beantragung durchführen werden. Dieser wird die Unterlagen digital und fachgerecht bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Sie im weiteren Prozess unterstützen.
Nachdem das Gerät genehmigt worden ist, wird der Vertriebspartner mit Ihnen einen Auslieferungstermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird das Hilfsmittel auf den Nutzer eingestellt und dieser sowie das Umfeld geschult.
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um (...) eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen (...) sind. Ein Hilfsmittel ist von der Krankenkasse immer dann zum Ausgleich der Behinderung zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis betrifft. Zu diesen Grundbedürfnissen gehört die Erschließung eines geistigen Freiraums, u.a. das Aufnehmen von Informationen sowie die Kommunikation mit anderen Menschen. Als Grundbedürfnis anerkannt ist auch die passive Erreichbarkeit des Versicherten in seinem Wohnbereich, d.h. die Wahrnehmung unangekündigter, spontaner Besuche.
Kontaktieren Sie einen unserer Vertriebspartner für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder einer Einrichtung. Es besteht auch die Möglichkeit, von Tobii Dynavox in Zusammenarbeit mit Einrichtungen beraten zu werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.
Bei einem Beratungsgespräch vor Ort oder in einer Einrichtung ist es notwendig, dass die begleitenden Angehörigen und Therapeuten oder Lehrer mit bei dem Termin dabei sind. Bei diesem Termin werden die Geräte und Kommunikationsstrategien erprobt. Zudem werden Ziele, die aktuelle Situation des Betroffenen und die Aufstellung des direkten Umfeldes besprochen.
Bitte erkundigen Sie sich beim Beratungstermin, welche Dokumente Sie für die Finanzierungsbegleitung benötigen.
Nachdem das Gerät genehmigt worden ist, wird der Vertriebspartner mit Ihnen einen Auslieferungstermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird das Hilfsmittel auf den Nutzer eingestellt und dieser sowie das Umfeld geschult.
Vertriebspartner in der Schweiz sind: